Die EU bewilligt in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Fördergelder zur finanziellen Unterstützung von Imkern zur Beschaffung von Gerätschaften, die der Vereinfachung von Arbeitsabläufen und zur weiteren Verbreitung von Bienenvölkern dienen.

Beide Voraussetzungen erfüllt der Schwenkarm-Beutenbock!

Leider variieren Voraussetzung und Förderhöhe von Bundesland zu Bundesland! Oft liegt die Förderhöhe bei 30%, kann aber auch 80% (Sachsen Anhalt) und sogar bis zu 100% (Hessen) erreichen! (Stand 2017)

Diese Website verweist auf die entsprechenden Seiten der einzelnen Bundesländer: https://www.bmel.de/DE/Tier/Nutztierhaltung/Bienen/_texte/Imkereiprogramm.html 

Die Gelder stehen allerdings nicht unbegrenzt zur Verfügung!

 

Versuch einer Übersicht:

1. Baden Würtemberg 

      Nur allgemein:

      Kernziele des Förderprogramms sind die Verbesserung der..................

      Erzeugungs-und Vermarktungsbedingungen zur Steigerung der

      Wettbewerbsfähigkeit des Imkereisektors sowie deren Qualitätsproduktion.     

2. Bayern

Die Förderung unterstützt die Anschaffung bestimmter neuer Gerätschaften. Damit sollen die Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Honig und Bienenzuchterzeugnissen verbessert werden. Für Erwerbsimker und Anfänger in der Imkerei gelten gesonderte Konditionen.

Förderfähig (bis zu 30 %) ist die Neuanschaffung verschiedener Geräte und Maschinen zur Verbesserung der Honiggewinnung, die im Merkblatt aufgeführt sind. Beuten sind nicht mehr förderfähig. Zusätzlich kann bei Erwerbsimkern die Anschaffung von Anhängern, Ladekränen und Staplern gefördert werden.

Mindestinvestitionssummen

Anfänger: 476 Euro (inkl. MwSt)

andere Imker: 952 Euro (inkl. MwSt)

max. förderfähiges Investitionsvolumen: 25.000 Euro

 

3. Brandenburg (mit Berlin?)

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die

die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Honige gegenüber Importhonigen aus Drittländern verbessern,

der Erzeugung und Vermarktung qualitativ hochwertiger Honige dienen,

die Bestäubungsleistung zur Sicherung der Vielfalt von Kultur- und Wildpflanzen­beständen im Rahmen einer standortgebundenen und umweltverträglichen Bienenhal­tung fördern.

Gegenstand der Förderung:

Schulung, Fortbildung und Beratung der Imker

Ausbildung und Weiterbildung von Bienensachverständigen

Aufbau, Einrichtung und Ausstattung von Lehrbienenständen

Technische Geräte

Zuwendungen für die Erstausstattung von Neuimkern zur erstmaligen Einrichtung einer Imkerei

 4.    Niedersachsen und Bremen

Das Land Niedersachsen und die Freie und Hansestadt Bremen stellen unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und Förderung der Bienenzucht und –haltung zur Verfügung.

 

5. Hessen

Gefördert wird die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Honigproduktion.

Mit den vorgesehenen Maßnahmen sollen die Honigerzeugung und -vermarktung in Hessen insbesondere durch die Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen sowie des Angebotes und der Qualität gestärkt werden.

 

6. Mecklenburg Vorpommern

Für Imkerinnen, Imker und Imkervereine kann die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln und Ausrüstungsgütern zur Verbesserung der Bedingungen der Honiggewinnung, Honigaufbereitung und Konfektionierung bezuschusst werden, wie z. B. die Anschaffung von Honigschleudern, Honigentdeckelungsmaschinen, Honigabfüllmaschinen, Honigpumpen, modernen Magazinbeuten, Stockwaagen sowie spezielle Transportvorrichtungen wie Lade– und Flurfördergeräte bezuschusst werden. 

Zur Beschaffung von technischen Hilfsmitteln beträgt die maximale Höhe der Zuwendung höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Falle einer Neuimkerin oder eines Neuimkers höchstens 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Zuwendung muss mindestens 500 € betragen, darf jedoch nicht höher als 8.000 € je Imkerin, Imker oder Imkerverein und Jahr sein.

 

7. Nordrhein-Westfalen

Zuwendungszweck ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Honigproduktion und anderer Bienenzuchterzeugnisse durch organisierte und nicht organisierte Imkerinnen und Imker. Dabei sollen insbesondere die Vermarktung und die Qualität des heimischen Honigs und anderer Bienenzuchterzeugnisse verbessert werden. Die Projekte sollen die Imkerei als integralen Bestandteil des Natur- und Umweltschutzes im Rahmen einer standortgerechten und umweltverträglichen Bienenhaltung sowie die Direktvermarktung regionaler Bienenzuchterzeugnisse zum Ziel haben.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

 

8. Rheinland-Pfalz 

Technische Hilfe / Investitionsförderung

Bezuschusst wird die Anschaffung von Maschinen und Geräten (imkerliches Spezialgerät) zur Honig- und Wachsgewinnung und zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen sowie Aufwendungen für Lehr- und Demonstrationsgeräte und –maschinen in gemeinschaftlicher Nutzung.

 

9. Schleswig Holstein und Hamburg

Eine Förderung scheint hier nicht gegeben zu sein.

 

10. Sachsen-Anhalt

Förderfähige Maßnahmen im Rahmen dieser Förderung sind:

technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen, 

Förderschwerpunkte sind:Investitionen in die Erzeugung oder Verarbeitung und Vermarktung von Honig aus eigener Produktion,

 

11. Saarland

Mit der Förderung der Imkerei verfolgt das Saarland insbesondere folgende Ziele: Erhöhung der Imkerzahlen durch ..............................................Ausstattungsaufbau und -ergänzung; Investitionsförderung).

 

12. Thüringen

Informationen

Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) gibt es auch eine Förderung für Imker.
Die geltenden Bestimmungen können als PDF-Datei abgerufen werden.

 

13 Sachsen

 Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse sowie der Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Honigs gegenüber Importhonigen, Erhöhung der Anzahl der Bienenvölker durch Neuimker und Bestandsimker, Bekämpfung der Varroatose